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Definition Detektiv

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Definition Detektiv



Die Wortherkunft Detektiv stammt aus dem Lateinischen und bedeutet degetere, was soviel heißt wie aufdecken oder entdecken. Genannt wird er auch Privatdetektiv oder Privatermittler.

Durch Observationen, Recherchen oder legendierte Befragungen dokumentiert er Informationen im Rahmen der Beweiserhebung in seiner Detektei.

Der Begriff Detektiv oder besser gesagt Privatdetektiv stammt aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective. Früher, aber auch noch heute ist die Bezeichnung detective im angelsächsischen eine Benennung für einen Dienstgrad bei den Polizeibehörden. Mit der Bezeichnung Privatdetektiv wollten die Privatdetektive den Unterschied klarstellen. In der heutigen Zeit ist eher so, dass man mit dem Begriff Privatdetektiv, den Unterschied zum Wirtschaftsdetektiv klarstellen will.

Ein Detektiv kann in einer Detektei als Angestellter arbeiten, aber auch selbstständig tätig werden. Sie sind normale Gewerbetreibende und haben keine Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse, geschweige denn eine staatliche Lizenz. Sie dürfen das, was jeder andere auch darf, können aber auch jederzeit festgenommen werden.

Für Ihre Arbeit als Detektiv benötigen manche Detektive auch Informationen, die sich nur illegal beschaffen lassen. Insbesondere unseriöse Detektive arbeiten mit illegalen Mitteln, um an Daten heran zu kommen, die eigentlich dem Datenschutz unterliegen.