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Ausbildung zum Detektiv



Die Beauftragung eines Detektivs, wird zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel ein Dienstvertrag gemäß der Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgesetzt. In diesem steht, dass der Detektiv dem Auftraggeber keinen Erfolg schuldet, was ja naturgemäß auch gar nicht garantiert werden kann.

In manchen Fällen steht die Beauftragung eines Detektivs auch eine Alternative zur Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Wenn der Auftraggeber nicht daran interessiert ist staatliche Institutionen einzuschalten, wird ein Detektiv damit beauftragt. Zunächst soll er nur Erkenntnisse sammeln, damit sich der Auftraggeber später entscheiden kann, vielleicht doch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einzuschalten. In den meisten Fällen wird ein Detektiv in Bereichen beauftragt, in denen staatliche Strafverfolgungen nichts zu suchen haben. Meistens sind dies Fälle des Zivilrechts, wie zum Beispiel Fremdgehen.

Meist liegt der Tätigkeitsbereich als Detektiv bei den Ermittlungen in Partnerschafts-, Erbschafts-, Sorgerechts-, Unterhaltungs- oder anderen Familienangelegenheiten. Die Aufgaben als Detektiv liegen bei einem Unternehmen bei Ermittlungen im Personal- und Wettbewerbsbereich, sowie im Bereich der Schuldnerüberprüfung.

Die Ausbildung zum Detektiv ist in Deutschland bisher nicht geregelt. Das Berufsbildungsgesetz kennt die Bezeichnung Detektiv und somit auch den Beruf Detektiv nicht. Es ist bis jetzt auch keine gesetzliche Regelung für eine derartige Ausbildung geplant oder erkennbar. In der Branche wurden schon oft Versuche in die Wege geleitet, die kläglich gescheitert sind. Das liegt daran, dass Detektive nur in geringen Zahlen in Deutschland vertreten sind. Nur etwa 900 bis 1000 Detektive arbeiten in Deutschland. Die Berufsverbände sehen die Ausbildung zum Detektiv als eher skeptisch an, weil Sie im Nachwuchs viel Konkurrenz befürchten, was nicht wunderlich ist, weil die Vertreter der Berufsverbände alteingesessene Unternehmer der Branche der Detektive sind.